Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundeschule „Pfotenakademie“ - Inhaberin Celine Raubold
Stand 10.04.2025

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote der Hundeschule „Pfotenakademie“.

Mit der Anmeldung zu einem der Angebote der Hundeschule „Pfotenakademie“  (Inhaberin Celine Raubold) akzeptiert der Teilnehmer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für die Teilnahme an sämtlichen Angeboten muss der Hund einen gültigen Impfschutz gegen nachfolgend genannte Krankheiten besitzen: Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Hepatitis. Welpen müssen über einen altersangemessenen Impfschutz verfügen. Der Impfausweis ist vorzulegen.

Bringt ein Kunde einen Hund vorsätzlich oder fahrlässig mit einer ansteckenden Krankheit oder mit Parasiten behaftet ins Training, so ist er verpflichtet, die Kosten für die Behandlung der angesteckten Hunde zu übernehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen ist, sodass das Training des entsprechenden Tieres nicht vermieden werden kann. Verletzt sich ein Hund während des Trainings, so sind die Kosten vom Besitzer zu tragen, sofern nicht ein nachweisbarer Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Trainers nachzuweisen ist.

Für den teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschossen sein. Ein Nachweis hierüber ist einmalig zu Beginn des Trainings vorzulegen.

Der Kunde haftet für die von sich und seinem Hund verursachte Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte Hunde. Schadensersatzansprüche des Kunden oder seiner Begleiter gegenüber der Hundeschule „Pfotenakademie“, gleich aus welchem Grund, bestehen nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes seitens der Hundeschule „Pfotenakademie“. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch andere Kunden oder sonstige Dritte und / oder deren Hunde herbeigeführt werden.

Kunden und deren Begleitpersonen sind verpflichtet, auf den eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde zu achten, um Verletzungen zu vermeiden.

Die Hundeschule „Pfotenakademie“ übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während des Unterrichts oder durch die gezeigten Übungen sowie für Schäden und / oder Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule „Pfotenakademie“ vor Ausbildungsbeginn über Verhaltensauffälligkeiten und aktuelle Erkrankungen des Hundes zu informieren.

Für die Dienstleistungen gelten die Preise der aktuellen Preisliste der Hundeschule „Pfotenakademie“.

Die Unterrichtsgebühr für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden ist ohne Abzug im Voraus in bar zu bezahlen oder zu überweisen.

Die Hundeschule „Pfotenakademie“ ist nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) von der Umsatzsteuer befreit. Daher fällt für unsere Dienstleistungen keine Mehrwertsteuer an.

Mit Vertragsabschluss des Ausbildungsvertrages ist das Ausbildungsgeld fällig und der Kunde zur Zahlung des Entgelts ohne Abzug verpflichtet, auch wenn er die Ausbildung vorzeitig beendet, es sei denn, er hat für die vorzeitige Beendigung der Ausbildung einen wichtigen Grund. Ein Nachweis über den wichtigen Grund ist vom Teilnehmer unverzüglich zu erbringen. In diesem Fall kann eine anteilige Erstattung des Ausbildungsentgelts erfolgen.

Die Anmeldung zum Training ist bindend und verpflichtet zur Zahlung.

Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Termins muss mindestens 48 Stunden im Voraus durch die Kunden schriftlich, telefonisch (+4915227609096) oder per E-Mail (info@hundeschule-pfotenakademie.de) erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde oder Gassi-Runde in voller Höhe berechnet und in Rechnung gestellt.

Verspätungen, die durch den Kunden verursacht werden, gehen zu seinen Lasten. Terminabsagen von Seiten der Hundeschule „Pfotenakademie“ begründen, wie auch durch sie verursachte Verspätungen, einen Anspruch auf Nachholung.

Im Falle vertragswidrigen Verhaltens, welches den Ausbildungszweck gefährdet, sind die Parteien berechtigt, den Ausbildungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Vertragswidriges Verhalten liegt vor allem dann vor, wenn dem Trainer für die Ausbildung wichtiges Fehlverhalten des Hundes verschwiegen wird oder wurde, wie zum Beispiel dem Hund verabreichte Prügel, andere Quälereien oder wenn der Hundeeigentümer oder dessen Vertreter den Anweisungen des Trainers nicht folgt. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch die Hundeschule „Pfotenakademie“ entsteht kein Anspruch auf Rückgewähr bzw. Ermäßigung des Ausbildungsentgelts. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht bei befristeten Ausbildungsverträgen nicht. Im Falle der Vertragsaufsage / Kündigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückgewähr oder Minderung des vereinbarten Ausbildungsentgelts.

Der Kunde kann den Trainer nicht haftbar machen, wenn er sich nicht an dessen Anleitung hält und infolgedessen der gewünschte Erfolg ausbleibt. Hat der Kunde während der Ausbildung zu bestimmten Vorgehensweisen bzw. Übungen Fragen oder ist mit etwas nicht einverstanden, so sind diese Probleme unbedingt sofort mit dem Trainer zu klären. Wird eine solche Klärung nicht gesucht, können spätere Reklamationen nicht berücksichtigt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, die Fragen im Anamnesebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Der Trainer kann sich jederzeit den Vertrag mit dem Kunden lösen und vom Vertrag zurücktreten. Die restlichen noch verbleibenden Stunden werden dem Kunden zurückerstattet.

Die Ausbildung sollte innerhalb von längstens 18 Wochen abgeschlossen sein. Trainingsstunden, die ohne Verschulden der Hundeschule „Pfotenakademie“ innerhalb einer Frist von 6 Monaten nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen. Im Kurs enthaltende Einzelstunden sind mit einer Frist von 6 Monaten nach Kursbeginn in Anspruch zunehmen anderenfalls verfallen diese Einzelstunden mit Ablauf dieser Frist.

Die Hundeschule „Pfotenakademie“ übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach besten Wissen und Gewissen zu vermitteln. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Mitarbeit des Kunden abhängt.

Die Hundeschule „Pfotenakademie“ behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Hunde anzupassen und die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzelunterrichts und der Kurse, sowie der Gassi-Runden innerhalb des Gassi-Services individuell zu bestimmen.

Die Hundeschule „Pfotenakademie“ behält sich vor, in dringenden Fällen oder witterungsbedingt Unterrichtsstunden abzusagen. Der Unterricht wird in diesem Fall nachgeholt. Ortswechsel behält sich die Hundeschule „Pfotenakademie“ vor.

Die Hundeschule „Pfotenakademie“ kann Kurse wegen zu geringer Beteiligung absagen. Ebenso kann die Hundeschule „Pfotenakademie“ bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.

An den Angeboten. Welche mit mehr als einem Hund stattfinden ist eine Teilnahme mit einer läufigen Hündin nicht möglich.

Jeder Kunde, der an einem Angebot der Hundeschule „Pfotenakademie“ teilnimmt ist verpflichtet, sich auf der Internetseite (www.hundeschule-pfotenakademie.de), per E-Mail oder telefonisch über die aktuelle Termine und Örtlichkeiten des jeweiligen Kurses zu informieren. Für Versäumnisse und daraus resultierende Unannehmlichkeiten übernimmt die Hundeschule „Pfotenakademie“ keine Haftung. Die Unterrichtsgebühr wird im Falle dieses Versäumnisses in voller Höhe berechnet und in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühr ist nicht möglich. Dies gilt auch für Versäumnisse in Bezug auf den Gassi-Service.

Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, kann aber je nach Witterung oder dem Zustand der teilnehmenden Hunde auch verkürzt oder verlängert werden. Sowohl eine Kürzung wie eine Verlängerung berechtigt nicht, die vereinbarte Vergütung zu kürzen oder zu erhöhen. Bei Abbruch durch den Trainer wird die verbleibende Zeit nachgeholt.

Eine Unterrichtseinheit für das Einzeltraining dauert je nach Trainingsziel und Konzentrationsfähigkeit des Hundes zwischen 30 und 60 Minuten und wird individuell von der Dauer her festgelegt.

Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Die Hundeschule „Pfotenakademie“ behält sich vor, sämtliche Dienstleistungen auf Bild und Ton mitzuschneiden. Mit der Veröffentlichung und Verarbeitung dieser Bilder - egal in welcher Form - ist der Kunde einverstanden.

Jegliche Bild- und Tonaufnahmen während sämtlicher Angebote der Hundeschule „Pfotenakademie“ bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Hundeschule „Pfotenakademie“. Jegliche gewerbliche Nutzung, sowie jegliche Veröffentlichung dieser Aufnahmen sind nicht gestattet.

Die Hundeschule „Pfotenakademie“ behält sich alle Rechte an Skripten, Trainingsplänen und Seminarunterlagen etc. vor. Ohne Genehmigung dürfen diese Unterlagen - in welcher Form auch immer - nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden.

Soweit es zur Organisation der Hundeschule notwendig ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden für eigene Zwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Für Aufnahmen, egal welcher Art, gilt grundsätzlich ein unbegrenztes Nutzungsrecht für die Hundeschule „Pfotenakademie“. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, diesem Nutzungsrecht zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.

Der Gerichtsstand ist Chemnitz.

Die Vertragssprache ist deutsch.

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Kontaktiere mich gerne für weitere informationen.